Aktuelles, Verordnung

Änderung der AM-RL: Verordnung von Crinohermal® fem nur auf Privatrezept

Mit dem am 11.10.2022 in Kraft getretenen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde das Arzneimittel Crinohermal® fem in die Liste der „Lifestyle-Arzneimittel“ in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen (siehe Tabelle unten) und ist somit von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeschossen.

G-BA sieht Verbesserung des Haarwuchses als Zweck

Crinohermal® fem ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung von mäßig ausgeprägten Entzündungen der Kopfhaut bei Frauen, die auf ein mittelstarkes Glucocorticosteroid ansprechen. Hierbei kann auch die Anzahl dystrophischer Kopfhaare vermindert und die Telogenhaarrate gesenkt werden. Nach Auffassung des G-BA ist somit die Zweckbestimmung „Verbesserung des Haarwuchses“ gegeben und das Arzneimittel Crinohermal® fem ist gemäß § 34 Abs. 1 S. 7 SGB V von der Versorgung für GKV-Versicherte auszuschließen. 

Crinohermal® fem auf Privatrezept

Die Aufnahme von Crinohermal® fem in die Liste der Lifestyle-Arzneimittel bedeutet nicht, dass dieses Präparat nicht mehr verordnet werden kann, sondern wirkt sich nur auf die Erstattungsfähigkeit durch die GKV aus. 

Merke
Eine Person, die keinen Nachweis einer Immunisierung und kein ärzt-liches Zeugnis darüber vorlegt, dass sie aufgrund einer medizini-schen Kontraindikation nicht ge-impft werden kann, darf nicht in ei-ner Arztpraxis beschäftigt werden.

Für Privatversicherte besteht die Möglichkeit der Erstattung durch die private Krankenversicherung abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif.

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