Aktuelles, Verordnung

Änderungen in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Ausnahmeliste)

Die OTC-Ausnahmeliste (Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie) des G-BA ist eine Übersicht aller apothekenpflichtigen Arzneimittel, die in Ausnahmefällen und zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden dürfen.

Mit Inkrafttreten zum 31.01.2023 wurde die OTC-Ausnahmeliste durch den G-BA-Beschluss vom 17.11.2022 geändert. Aufgrund des Beschlusses ist nun zur Behandlung von Mykosen bei immunsupprimierten erwachsenen Patienten Nystatin oral von der GKV erstattungsfähig, ein Einsatz von Nystatin Topika jedoch nicht. Somit können Ärzte Hefepilzinfektionen bei immunsupprimierten erwachsenen Patienten nicht mit topischen Nystatin Produkten (wie z. B. Candio Hermal® Salbe, Paste und Softpaste) zulasten der GKV therapieren. Oral zu verabreichende Arzneimittel wie z. B. Candio Hermal® Fertigsuspension und Mundgel können bei diesen Patienten auf Kassenrezept verordnet werden.

Bei gesicherter Diagnose Ichthyose sind harnstoffhaltige Dermatika als Monopräparate mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 5 % von der GKV erstattungsfähig, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen erwachsenen Patienten indiziert sind. Ärzte können somit bei erwachsenen Patienten mit Ichthyose als gesicherten Diagnose weiter harnstoffhaltige Monopräparate wie Basodexan® Salbe, Fettcreme und Softcreme zulasten der GKV verordnen. Eine Verordnung von z. B. Optiderm® (Wirkstoffkombination Harnstoff und Polidocanol) ist bei diesen Patienten zulasten der GKV nicht mehr möglich, der Arzt sollte ein grünes Rezept ausstellen.

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