BVDD: Höhere GOÄ-Faktoren ansetzen
BVDD: Höhere GOÄ-Faktoren ansetzen
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat seine Mitglieder angesichts der „Blockadehaltung des Bundesgesundheitsministers bei der Einführung einer neuen, betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ“ aufgefordert, höhere Steigerungsfaktoren zu nutzen. Der BVDD will auf diese Weise Bewegung in die festgefahrene Situation um die GOÄneu bringen.
Neuerungen der Dermatologie müssen abgebildet werden
Der Präsident des BVDD, Dr. Ralph von Kiedrowski, erklärte zur Aufforderung des Berufsverbands: „Wir sind gezwungen, die seit 1996 unveränderten Honorare der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte der aktuellen von Inflation und Kostensteigerungen geprägten wirtschaftlichen Situation in den dermatologischen Praxen anzupassen.“ Ein modernes Fach wie die Dermatologie benötige eine Gebührenordnung, die die technischen und therapeutischen Neuerungen der vergangenen 30 Jahre adäquat abbilde.
Informationsmaterial der BÄK rund um höhere GOÄ-Faktoren
Zudem verweist der BVDD auf Informationsmaterial der Bundesärztekammer (BÄK), das Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen soll, höhere Steigerungsfaktoren anzusetzen bzw. eine individuelle Honorarvereinbarung mit den Patienten zu treffen. Der BVDD verlinkt auf vier PDF-Dokumente der BÄK.
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung des BVDD vom 01.03.2023 online unter de/s7912.
- BVDD-Hinweis auf BÄK-Informationsmaterial zur Faktorsteigerung gemäß GOÄ online unter de/s7913.