Abrechnung, Kassenabrechnung, Privatliquidation

Corona-Update: Diese Optionen und Ausnahmen gelten im Quartal I/2022

Wegen der unverändert hohen Inzidenzwerte haben der Bewertungsausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Bereich der EBM-Abrechnung nahezu alle mit der Coronapandemie in Verbindung stehenden Sonderregelungen verlängert. Daneben wurde im Bereich der GOÄ-Abrechnung eine reduzierte Hygienepauschale für das erste Quartal 2022 beschlossen.

Kassenabrechnung

Zu den für die Dermatologen insbesondere relevanten Sonderregelungen im Vertragsarztwesen, die auch im Quartal I/2022 gelten, zählen:

  • Abrechnung der Nr. 01434 für telefonische Beratungen; die Berechnung ist auch möglich, wenn im Arztfall eine dermatologische Grundpauschale zur Abrechnung kommt.
  • Abrechnung der Portokosten mit der Nr. 88122 für postalischen Versand bestimmter Verordnungen, Bescheinigungen und Überweisungen.
  • Videosprechstunden können auch weiterhin ohne Limitierung der Behandlungsfälle und der Leistungen durchgeführt und abgerechnet werden.

Privatliquidation

Für Privatpatienten wurde die GOÄ-Hygienepauschale zum 01.01.2022 angepasst. Die neue Abrechnungsempfehlung sieht den Ansatz der Nr.  383 GOÄ analog vor und gilt zu-nächst bis zum 31.03.2022.
Die Kostenträger hatten der erneuten Verlängerung der Abrechnungsempfehlung unter der Maßgabe zugestimmt, dass auf Grundlage der Nr.  383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird. Bis zum 31.12.2021 war eine Abrechnung der Nr. 245 GOÄ analog zum 1,0-fachen Satz (=  6,41 Euro) möglich (Informationen hierzu bei der BÄK on-line unter iww.de/s5444).

Meine Favoriten