Abrechnung

„DermaOne“ – Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V bei Psoriasis und Neurodermitis

Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patienten um die Indikation Neurodermitis erweitert. Der erweiterte Vertrag mit dem Namen „Derma-One“ soll seit dem 01.01.2022 die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Psoriasis (Schuppenflechte) und/oder  mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern.

45 Prozent der GKV-Patienten

In dem neuen, bundesweit geltenden Vertrag können Patienten, die eine  indikationsgerechte Behandlung mit Biologika (darunter werden alle innovativen Biologika, auch Originale und deren Biosimilars verstanden) und PDE-4-Hemmern, sowie auch JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten, eingeschrieben werden. Dieses Angebot kann bundesweit an rund 45 Prozent der gesetzlich Versicherten (TK, Barmer, DAK, HEK, hkk, IKK classic, KKH, Novitas BKK, pronova BKK, R+V BKK und Viactiv BKK) gerichtet werden.

Voraussetzungen für Hautärzte

Auf ärztlicher Seite können zugelassene, angestellte oder ermächtigte Dermatologen beitreten, die BVDD-Mitglied sind, über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arznei-mitteln wie Fumaraten, Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern verfügen und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden. Der bürokratische Aufwand für teilnehmenden Ärzten ist gegenüber dem vorherigen Vertrag deutlich verringert: Eine zusätzliche Dokumentation im Vertrag ist nicht mehr notwendig.

Vergütungen und Boni

Teilnehmende Dermatologen erhalten für die aufwendige Versorgung von Menschen mit Schuppenflechte und/oder Neurodermitis mit den genannten Arzneimitteln Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung. Zusätzlich werden Wirtschaftlichkeitsboni bei der Verordnung besonders wirtschaftlicher Fokusarzneimittel gezahlt. Die Komplexpauschalen für Patienten betragen

  • 25 Euro je Quartal und Patient für Patienten, die mit einem Biologikum, JAK-Inhibitor oder PDE-IV-Hemmer behandelt werden und
  • 10 Euro je Quartal und Patient für Patienten, die mit Fumaraten behandelt werden.

Hinzu kommt ein Wirtschaftlichkeitsbonus. Diese Boni betragen

  • 30 Euro je Quartal und Patient für die Verordnung rabattierter TNF-a-Inhibitoren,
  • 30 Euro je Quartal und Patient für die Verordnung rabattierter Fokusarzneimittel sowie
  • 15 Euro Ampelbonus je Quartal und Patient bei Erreichen der Ampelquote für die eingesetzten Arzneimittel.

Für teilnehmende Hautärzte ermöglicht der Vertrag zudem eine sogenannte Regressprävention, die wie ein Rabatt wirkt. Für besonders wirtschaftliche Fokusarzneimittel (das sind Arzneimittel, die in der Ampel hellgrün gekennzeichnet sind) werden dabei 50 Prozent vom Lauer-Taxe-Preis bei der Übermittlung der Datensätze an die gemeinsamen Prüfungsstellen ab-gezogen, für grün gekennzeichnete Arzneimittel sind es 30 Prozent. Die ärztliche Therapiefreiheit bleibt bei der Arzneimittelwahl erhalten.

Weiterführender Hinweis

Vertragssteckbrief „DermaOne“ beim BVDD online unter iww.de/s5894

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