Abrechnung

Dermatochirurgische Eingriffe teilweise höher bewertet

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.01.2023 umfangreiche Änderungen bei ambulanten und belegärztlichen Operationen beschlossen. Zudem gilt seither ein neuer Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V zum ambulanten Operieren (AOP-Vertrag). Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen zusammen, die für Dermatologen relevant sind.

Änderungen der Bewertungen und Prüfzeiten

Die Bewertung von dermatochirurgischen Eingriffen der Kategorien A1 und A2 wurde leicht abgesenkt, die Bewertung von Eingriffen der Kategorie A3 bis A7 zum Teil deutlich angehoben. Die Prüfzeiten für alle Eingriffe wurden um fünf bis neun Minuten gesenkt. In vergleichbarem Umfang erfolgte eine Änderung der Bewertung und der Prüfzeiten bei belegärztlichen Eingriffen im EBM-Kapitel 36 (siehe Tabelle auf Seite 4).

Zuschläge zu ausgewählten Operationen

Zur Förderung des ambulanten Operierens wurden für ca. 500 OPS-Codes, u. a. auch für dermatochirurgische OPs, Zuschläge nach den Nrn. 31451 bis 31457 in den EBM aufgenommen. Deren Bewertung beträgt in Abhängigkeit von Art und Schwere des Eingriffs zwischen 223 Punkten (25,63 Euro) und 1.923 Punkten (220,98 Euro).

Zuschläge zu ausgewählten Operationen

Für die längere postoperative Überwachung bei

  • Kindern bis zwölf Jahren,
  • Patienten ab 70 Jahren mit geriatrischen Versorgungsbedarf und Frailty-Syndrom,
  • Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen wie Demenz oder Parkinson,
  • sowie bei Eingriffen der Kategorien 5 bis 7

wurde die Nr. 31530 neu in den EBM aufgenommen. Den Gebührenpositionen für die postoperative Überwachung wurden deshalb Nachbeobachtungszeiten je nach Kategorie zwischen 30 Minuten und acht Stunden zugeordnet. Wenn die Nachbeobachtungszeit nach den Nrn. 31501 bis 31507 bei diesem Personenkreis überschritten wird, kann die mit 77  Punkten (8,85 Euro) bewertete Nr. 31530 zusätzlich abgerechnet werden, und zwar je vollendete weitere 30 Minuten.

Zuschlag für erhöhten Zeitaufwand bei Reoperationen

Für Reoperationen, soweit sie nicht bereits über eigenständige OPS-Codes abgebildet sind, gibt es einen Vergütungsaufschlag für erhöhten Zeitaufwand. Eine Reoperation ist definiert als Wiedereröffnung eines Operationsgebiets zur Behandlung einer Komplikation, Durchführung einer Rezidivtherapie oder der Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet. Wird die Zeitkategorie des Eingriffs überschritten, sind die jeweiligen Zuschlagspositionen im EBM für die Erbringung von Simultaneingriffen bis zu zweimal bei Eingriffen der Zeitkategorien 1, 2, 3 oder 4 sowie bis zu viermal bei Eingriffen der Zeitkategorien 5, 6 oder 7 berechnungsfähig. Für die Abrechnung der Zuschlagspositionen ist zusätzlich zum Eingriff gemäß Abschnitt 1 des AOP-Katalogs der OPS-Zusatzcode 5-983 „Reoperation“ zu dokumentieren.

WEITERFÜHRENDE HINWEISE

Details zu den Neuerungen im AOP-Katalog bei der KBV online unter iww.de/s7460

Details zu neuen Förderungen des ambulanten Operierens bei der  KBV online unter iww.de/s7459

Tabelle: Bewertung dermatochirurgischer Eingriffe und Prüfzeiten ab dem 01.01.2023
EBM-Nr. Kategorie Punkte/Vergütung bis 31.12.2022 Punkte/Vergütung seit 01.01.2023 Prüfzeit (Min.) bis 31.12.2022 Prüfzeit (Min.) seit 01.01.2023
31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 881 (99,26 Euro) 865 (99,40 Euro) 25 20
31102 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 1.438 (162,01 Euro) 1.413 (162,37 Euro) 36 30
31103 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A3 2.053 (231,30 Euro) 2.097 (240,98 Euro) 44 37
31104 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A4 2.767 (311,74 Euro) 2.881 (331,01 Euro) 55 46
31105 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A5 3.649 (411,10 Euro) 3.981 (457,48 Euro) 72 61
31106 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A6 4.622 (520,72 Euro) 5.326 (612,04 Euro) 83 72
31107 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A7 5.082 (572,55 Euro) 6.509 (747,98 Euro) 120 112
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