In der Ausgabe Nr. 8 vom Dezember 2021 hatten wir bereits ausführlich über den Zuschlag für allgemeine Hygienekosten ab Quartal I/2022 informiert. Inzwischen wurde auch die entsprechende EBM-Position festgelegt. Dermatologen finden diesen Zuschlag, der von der KV automatisch zugesetzt wird, in der Honorarabrechnung künftig unter der EBM-Nr. 10215.
EBM-Nr. 10215
Legende
Bewertung
Hygienezuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 10210 bis 10212
Einmal im Behandlungsfall
2 Punkte 0,225 Euro
Zwar werden diese Zuschläge von den Krankenkassen nicht extrabudgetär vergütet, sondern sind Bestandteil der um 98 Mio. Euro erhöhten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Wir nehmen jedoch an, dass alle KVen diese Zuschläge ungekürzt mit dem Orientierungswert vergüten werden.