EBM-Nrn. zur Behandlung von Hämangiomen und Naevi flammei angepasst
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.01.2022 die Abrechnungsbestimmungen zu drei für Hautärzte relevante EBM-Positionen konkretisiert. Es geht um die Behandlung von Naevi flammei sowie von Hämangiomen. Grund für diese Konkretisierungen waren Unklarheiten in den bisherigen Vorgaben.
Abrechnung je Quadratzentimeter
Von den Anpassungen betroffen sind die EBM-Nrn.
10320 (Behandlung von Naevi flammei; 186 Punkte),
10322 (Behandlung von Hämangiomen; 152Punkte) und
10324 (Behandlung von Naevi flammei und/oder Hämangiomen; 149 Punkte).
Mit einer Anpassung der jeweils zweiten Anmerkung zu den drei genannten EBM-Nrn. wird klargestellt, dass sie unabhängig von der Zahl der Sitzungen jeweils einmal je Quadratzentimeter Gesamtfläche des behandelten Areals berechnungsfähig sind.
Erneute Berechnung bei Rezidiven/erneuter Behandlung
Zudem sind die genannten Abrechnungspositionen im Fall des Auftretens von Rezidiven bei Naevi flammei sowie der erneuten Behandlungsbedürftigkeit bei Hämangiomen erneut berechnungsfähig.
Sobald die Abrechnungsdaten des Jahres 2022 vorliegen, soll geprüft werden, ob eine Zusammenfassung der Leistungsbestandteile der EBM-Nrn. 10320, 10322 und 10324 möglich ist.