Abrechnung,

Exklusiv bei Dermatologen: Hautkrebsscreening auch für unter 35-Jährige

Die Hautkrebsfrüherkennung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird den Versicherten als Standardleistung erst ab einem Alter von 35 Jahren und nur alle zwei Jahre angeboten. Neben Dermatologen können auch Hausärzte (bei Nachweis einer achtstündigen Zusatzqualifikation) diese Untersuchungen durchführen und abrechnen. Seit dem 01.04.2022 können Dermatologen exklusiv im Rahmen eines Selektivvertrags der Betriebskrankenkassen (BKKen) auch jüngere Menschen im Rahmen der Vorsorge auf Hautkrebs untersuchen.

Hautkrebsscreening für BKK-Versicherte ab 15 Jahren

Den neuen Vertrag haben die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland sowie der Sanakey Contract GmbH geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags können Dermatologen die entsprechenden BKK-Versicherten ab 15 Jahren auf Hautveränderungen untersuchen. Tumorverdächtige Hautveränderungen werden mittels Auflichtmikroskopie weitergehend analysiert. Bei Auffälligkeiten folgt eine histopathologische Abklärung des Verdachts. Auch werden die BKK-Versicherten in den dermatologischen Praxen über das individuelle Risikopotenzial aufgeklärt und erhalten Tipps zum Schutz der Haut.

40 BKKen nehmen bereits teil

Im Rahmen dieses Selektivvertrags ist eine digitale Abwicklung für das Hautkrebsscreening vorgesehen. Diesen Part übernimmt die Sanakey Contract GmbH, ein Abrechnungs- und Managementdienstleister des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e. V. Über ein Internetportal können sich Dermatologen anmelden und online für den Vertrag zum Hautkrebsscreening registrieren. Kommen dann Versicherte einer der teilnehmenden BKKen für ein Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige in die Praxis, können diese Patienten ebenfalls in dem Portal angelegt werden. Alle Leistungen, die vom Arzt freigegeben sind, werden bei der nächsten Quartalsabrechnung an die Krankenkassen übermittelt. 40 BKKen haben sich dem neuen Selektivvertrag zum Hautkrebsscreening bereits angeschlossen (Stand 18.05.2022).

Weiterführender Hinweis

Mehr Details zum BKK-Selektivvertrag für das Hautkrebsscreening bei unter 35-Jährigen finden Sie beim BVDD online unter iww.de/s6494 (bitte dort nach unten scrollen).
„Der verhütete Hautkrebs ist der beste!“ – Interview mit BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski im Wirtschaftsbrief Dermatologie, Nr. 3/2022

Meine Favoriten