Hautärzte kritisieren geplante Streichung der Neupatienten-Regelung „aufs Schärfste“
Hautärzte kritisieren geplante Streichung der Neupatienten-Regelung „aufs Schärfste“
Die Streichung der Neupatienten-Regelung, die den Vertragsärztinnen und -ärzten bei neuen oder schon seit zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelten Patienten ein unbudgetiertes Honorar gesichert hat, ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Gesetzentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren verabschiedet. Neben dem Wegfall der Neupatientenregelung sollen auch die Leistungen der offenen Sprechstunde für unbestimmte Zeit „bereinigt“ werden, d. h., auch für diese Leistungen entfällt die extrabudgetäre Vergütung.
Neupatienten-Anteil in Hautarztpraxen bei 34 Prozent
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisiert die Pläne „aufs Schärfste“. Aktuelle Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi, siehe iww.de/s6818) zeigen, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Neupatienten-Regelung begünstigt worden ist. Die Anzahl der Neupatienten sei im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 insgesamt um 12 Prozent gestiegen.
Dermatologen gehören aufgrund akut auftretender Hauterkrankungen zu den Fachgruppen mit vielen Neupatienten. Den Zi-Angaben zufolge lag der Anteil der Neupatienten an allen Behandlungsfällen in den dermatologischen Praxen im vierten Quartal 2021 durchschnittlich bei 34 Prozent. In demselben Quartal haben zudem bundesweit 100 Prozent aller Hautarztpraxen Neupatienten versorgt. Eine besonders starke Steigerung aufgrund der extrabudgetären Vergütung habe es laut BVDD jedoch nicht gegeben.
Begründung in der Kritik
Verwunderung löste die Begründung aus, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für die Streichung der Neupatienten-Regelung anführte: Er erklärte, dass man nicht in der Lage gewesen sei zu prüfen, wer ein Neupatient ist und wer nicht. Für die KV Rheinland-Pfalz ist diese Begründung „vollkommen hanebüchen“, schließlich könne jede Ärztin und jeder Arzt sehr wohl nachprüfen, wann ein Patient das letzte Mal da gewesen sei. Auf die fragwürdige Begründung ging auch BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski ein: Der immer wieder anklingende Vorwurf, die Niedergelassenen manipulierten bei der Neupatienten-Regelung, entpuppe sich als üble Nachrede. Dermatologen hatten laut BVDD in einer Protestaktion ihren Wahlkreisabgeordneten E-Mails gesendet und die Auswirkungen der Abschaffung der Neupatientenregelung auf ihre Praxen deutlich gemacht. Bei der KBV läuft seit August eine Unterschriftenaktion in Verbindung mit einem offenen Brief gegen die geplanten Sparmaßnahmen (siehe iww.de/s6820).