Verordnung

Lifestyle-Arzneimittel: Aufbau der AM-RL und Bedeutung der Anlage II

Arzneimittelverordnungen sind für viele Dermatologinnen und Dermatologen ein (hoch-)komplexes Geflecht aus generellen Regelungen mit diversen Ausnahmen und entsprechenden Dokumentationspflichten. Was ist beispielsweise bei der Therapie der Alopezie nach Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu beachten?

Aufbau und Inhalte der AM-RL

Bei der Verordnung von Arzneimitteln ist ein Arzt verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben (z. B. das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Verordnungseinschränkungen bei den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder der Verordnungsausschluss sog. Lifestyle-Arzneimittel) und deren Konkretisierungen in der AM-RL zu beachten. Sind diese Vorgaben nicht bekannt oder wird dagegen verstoßen, ist mit entsprechend begründeten Prüfanträgen der Krankenkassen und ggf. mit Regressforderungen zu rechnen. Auch aus diesem Grund ist die Kenntnis der Inhalte der AM-RL und ihrer Anlagen wichtig. Die AM-RL besteht aus dem Richtlinientext und den Anlagen I bis XII. In der AM-RL sind die allgemeinen Grundsätze für die Verordnung von Arzneimitteln, stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung festgehalten. In den zwölf Anlagen zur AM-RL werden im Einzelnen indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen zu den gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung in der AM-RL (dem Richtlinientext) gegeben.

Anlage II AM-RL: Lifestyle-Arzneimittel

In Anlage II AM-RL (Lifestyle-Arzneimittel) geht es um Mittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Diese dürfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, unabhängig davon, ob es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Diese Arzneimittel sind in Anlage II der AM-RL in einer Übersicht zusammengestellt (siehe Tabelle unten; AM-RL inkl. Anlagen beim G-BA online unter iww.de/s6544).

Auszug aus Anlage II AM-RL (Lifestyle-Arzneimittel): Tabelle mit Arzneimitteln zur Verbesserung des Haarwuchses
Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
D 11 AX 01 Minoxidil ALOPEXY 5 %, REGAINE, Minoxidil BIO-H-TIN-Pharma, Minoxicutan
D 11 AX 10 Finasterid PROPECIA, Finahair, Finapil; alle generischen Finasterid Fertigarzneimittel
Estradiolbenzoat; Prednisolon, Salicylsäure ALPICORT F
Alfatradiol ELL CRANELL, PANTOSTIN
Dexamethason; Alfatradiol
Thiamin; Calcium pantothenat;
Hefe, medizinisch; L-Cystin; Keratin
L-Cystin; Keratin Pantovigar
H 02 AB 01 Betamethasonacetat (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata) Celestan; alle generischen Betamethasonacetat Fertigarzneimittel
Flupredniden-21-acetat; Estradiol Crinohermal fem
H 02 AB 08 Triamcinolon
(Triamcinolonacetonid, Triamcinolonhexacetonid)
(gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata)
Volon, Lederlon; alle generischen Triamcinolon Fertigarzneimittel
* Veränderungen in Prozent jeweils gegenüber dem Vorjahresquartal bzw. dem Vorjahr
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