Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat per Verordnung neue, monatliche Pauschalen als Ausgleich für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) festgelegt, die bereits seit dem 01.07.2023 gelten.
Vertragsarztpraxen erhalten monatlich eine Pauschale für Ausstattungs- und Betriebskosten der TI. Die KBV kritisiert fehlende Übergangsregelungen sowie die überproportional hohen Kürzungen dieser Pauschalen, wenn vorgeschriebene TI-Anwendungen in einer Arztpraxis fehlen, z. B. eine 50-prozentige (bzw. 100-prozentige) Kürzung, wenn eine (bzw. mehr als eine) TI-Anwendung fehlt. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt unverändert über die KVen (weitere Details zur Höhe und zu den Voraussetzungen der neuen TI-Pauschalen bei der KBV online unter iww.de/s8323).