Neue EBM-Positionen für die orale Immuntherapie ab dem 01.07.2022
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2022 zwei neue Abrechnungspositionen für die orale Hyposensibilisierungsbehandlung mit dem Wirkstoff AR101 zur Behandlung der Erdnussallergie bei Kindern und Jugendlichen in den EBM aufgenommen. Die neuen EBM-Nrn. 30133 und 30134 können – neben HNO-Ärzten, Kinder- und Jugendärzten, Pneumologen und Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie – von allenDermatologen abgerechnet werden, allerdings nur bei Versicherten im Alter von 4 bis 17 Jahren mit bestätigter Diagnose einer Erdnussallergie. Voraussetzung für die Berechnung ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine ggf. erforderliche Schockbehandlung und Intubation. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt extrabudgetär (G-BA-Beschluss hierzu online unter iww.de/s6360).