Der Orientierungswert, mit dem sich die Euro-Bewertungen für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich zum 01.01.2023 um 2,0 Prozent auf 11,4915 Cent (2022: 11,2662 Cent). Das entspricht einem Honorarplus von insgesamt etwa 780 Mio. Euro. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärte: „Ein Plus von zwei Prozent beim Orientierungswert ist viel zu wenig und deckt nichts an Kosten adäquat ab.“ (PM der KBV siehe iww.de/s6974). Mit der Anhebung des Orientierungswerts erhöhen sich die in Euro ausgedrückten Bewertungen sämtlicher ärztlicher Leistungen um jeweils 2 Prozent. So steigt z. B. der Eurowert für die dermatologische Grundpauschale bei Patienten zwischen dem 6. und dem 59. Lebensjahr (EBM-Nr. 10211, bewertet mit 142 Punkten) durch die Anhebung des Orientierungswerts von derzeit 16,11 Euro auf 16,43 Euro ab dem 01.01.2023.