Abrechnung, Kassenabrechnung

Portopauschalen und Höchstwerte für Dermatologen angehoben

Die Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post zum Beginn des Jahres hat auch Auswirkungen auf die Portopauschalen im EBM. Rückwirkend zum 01.01.2022 wurden sowohl die Portopauschalen nach den Nrn. 40110 ff. als auch die dazugehörigen Höchstwerte angehoben.

Nun 0,86 Euro für Nrn. 40110 ff.

Die Kostenpauschale nach Nr. 40110 für die Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen steigt von bisher 0,81 Euro auf 0,86 Euro. 

Ebenfalls auf 0,86 Euro erhöht wurden die Kostenpauschalen nach

  • Nr. 40128 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an den Patienten bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde),
  • Nr. 40129 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde),
  • Nr. 40130 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde) und
  • Nr. 40131 (Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen AU-Bescheinigung an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung).

Höchstwerte steigen

Der Höchstwert je Arzt und Quartal für die Kostenpauschalen nach den Nrn. 40110 und 40111 (Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes) erhöht sich entsprechend. Er beträgt für Dermatologen seit dem 01.01.2022 56,76 Euro statt zuvor 53,46 Euro.

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