UV-GOÄ seit 2023: Neuerungen und Verbesserungen
UV-GOÄ seit 2023: Neuerungen und Verbesserungen
von Prof. Dr. Christoph Skudlik, Vorsitzender d. Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG)
Mit Wirkung zum 01.01.2023 sind einige Verbesserungen und Neuregelungen in der UV-GOÄ (bei der KBV online unter iww.de/s7717) durch die ständige Gebührenkommission beschlossen worden, die Berufserkrankungen in der Dermatologie betreffen.
Differenzierung bei PDT
Neu ist die differenzierte Abrechnung der zwei Formen der Photodynamischen Therapie (PDT): die Tageslicht-PDT (Nr. 572 UV-GOÄ) und die technisch simulierte Tageslicht-PDT (Nr. 573 UV-GOÄ). Insbesondere die Steigerung der Bewertung der technisch simulierten PDT um mehr als 130 Prozent auf 75 Euro (zuvor: 32,41 Euro, gemäß Nr. 753 UV-GOÄ [25 Euro] zzgl. der „PUVA-Ziffer“ nach Nr. 567 UV-GOÄ [7,41 Euro]) ist aus ABD-Sicht ein bemerkenswerter Fortschritt!
Nrn. 572 und 573 UV-GOÄ seit dem 01.01.2023 | ||
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UV-GOÄ | Leistung | Euro |
Nr. 572 | Photodynamische Tageslichttherapie von Hautläsionen, Aufklärung und Beratung, Erstellung des Behandlungsplans, vorbereitender Maßnahmen (z. B. Kürettage, Kryotherapie, Debridement, Laserbehandlung) und Auftragen des Photosensibilisators, inkl. Dokumentation. Eine ggf. durchgeführte photodynamische Diagnostik ist nicht gesondert abrechenbar. Die Gebühr umfasst die PDT-Behandlung der im Behandlungsplan festgestellten Gesamtfläche*, ggf. auch in mehreren Sitzungen. Tageslichttherapien mit Selbstapplikation des Photosensibilisators werden nach Nr. 753 UV-GOÄ vergütet | 35 Euro Allg. HB** Bes. HB** |
Nr. 573 | Technisch simulierte photodynamische Tageslichttherapie von Hautläsionen inkl. photodynamischer Lichtbestrahlung (Bestrahlungsgeräte mit Zulassung als Medizinprodukt, Richtlinie 93/42 EWG), Aufklärung und Beratung, Erstellung des Behandlungsplans, vorbereitender Maßnahmen (z. B. Kürettage, Kryotherapie, Debridement, Laserbehandlung) und Auftragen des Photosensibilisators, inkl. Dokumentation. Eine ggf. durchgeführte photodynamische Diagnostik ist nicht gesondert abrechenbar. Die Gebühr umfasst die PDT-Behandlung der im Behandlungsplan festgestellten Gesamtfläche*, ggf. auch in mehreren Sitzungen. | 75 Euro Allg. HB** Bes. HB** |
* Die Gesamtfläche ist die Summe aller Flächen mit Hautläsionen, die im Zeitpunkt der Therapieentscheidung mit dem jeweiligen Verfahren zu behandeln sind.
** Allg. HB = Allgemeine Heilbehandlung; Bes. HB = Besondere Heilbehandlung
Weitere Anpassungen
In der Leistungsbeschreibung der Nr. 570 UV-GOÄ für die Photodynamischen Therapie PDT wurde ergänzend bei den vorbereitenden Maßnahmen die Laserbehandlung aufgenommen.
Durch die Erweiterung der Nr. 740 a UV-GOÄ kann ab sofort neben der kryochirurgischen Therapie auch die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abgerechnet werden (12,90 Euro für Allg. und Bes. HB).
Bei UV-GOÄ abgerechneten ambulanten Operationen ist eine Anhebung der Zuschläge zu den ambulanten Operationen in der UV-GOÄ um zehn Prozent vereinbart worden:
- 442 UV-GOÄ: 35,83 Euro
- 442a UV-GOÄ: 19.47 Euro
- 443 UV-GOÄ: 67.20 Euro.
Ferner wurden die Gebühren für die Epikutantestung erhöht:
- 380 UV-GOÄ: je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall): 2,79 Euro (Allg. HB) bzw. 3,48 Euro (Bes. HB)
- 381 UV-GOÄ: je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall): 1,86 Euro (Allg. HB) bzw. 2,33 Euro (Bes. HB)
- 382 UV-GOÄ: je Test (51. bis 100. Test je Behandlungsfall): 1,39 Euro (Allg. HB) bzw. 1,72 Euro (Bes. HB).