Abrechnung, Privatliquidation

Wenn GOÄneu nicht kommt: Ärztetag setzt auf Abdingung

Wegen der seit 1996 unveränderten GOÄ-Honorare (trotz gestiegener Kosten) und des derzeitigen politischen Stillstands bei der bereits abgestimmten GOÄneu suchen Ärztinnen und Ärzte nach Wegen, um bessere Honorare zu erzielen. Eine Möglichkeit, Faktoren auch oberhalb der Höchstsätze (z. B. oberhalb von Faktor 3,5 für ärztliche Leistungen) anzusetzen, bietet die „Abweichende Vereinbarung“ nach § 2 GOÄ, die auch „Abdingung“ genannt wird. Auf diese Abdingung wurde beim 126. Deutschen Ärztetag in Bremen verwiesen. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), hat die Abdingung nun als „Plan B“ für den Fall ins Spiel gebracht, dass die GOÄneu nicht in absehbarer Zeit an den Start geht. Die BÄK wird per Ärztetag-Beschluss aufgefordert, zur Abdingung „nachhaltig zu informieren“.

Weiterführender Hinweis

Ein Beitrag zur korrekten Umsetzung der Abdingung (iww.de/s6501) sowie eine Muster-Honorarvereinbarung (iww.de/s6500) stehen zum Download für Sie bereit.

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