Abrechnung, Privatliquidation

Wie sind PCR-basierte Pilz-Array-Tests als IGeL abzurechnen?

Frage: „Wir bieten in unserer dermatologischen Praxis seit diesem Jahr die sog. Myco-PCR an. Welche GOÄ-Positionen können wir abrechnen?“

Antwort: PCR-basierte Pilz-Array-Tests (Myco-PCR) werden in letzter Zeit häufig von Laborärzten (als Auftragsleistung) und von dermatologischen Praxen (bei persönlicher Leistungserbringung) angeboten. Gegenüber herkömmlichen Untersuchungen mittels Pilzkultur besteht ein Vorteil darin, möglichst schnell über ein Untersuchungsergebnis zu verfügen. Die Leistung wird von der GKV nicht bezahlt, ist also eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Auch bei Privatpatienten und Selbstzahlern empfiehlt sich ein Behandlungsvertrag nach vorheriger schriftlicher Aufklärung des Patienten, um Erstattungsproblemen vorzubeugen. Das erforderliche Material sind Hautschuppen, Nagelspäne sowie Haarwurzeln, genau wie bei der herkömmlichen kulturellen Untersuchungsmethode. Die Probenentnahme kann gesondert nach Nr. 298 GOÄ abgerechnet werden, bei Entnahme in unterschiedlichen Körperregionen auch entsprechend mehrfach. Die Abrechnung kann nach folgenden Leistungsziffern der GOÄ erfolgen:

Nr. 4780 GOÄ: Isolierung von Nukleinsäuren (900 Punkte, 60,33 Euro*)

Nr. 4783 GOÄ: Amplifikation von Nukleinsäuren (PCR) (500 Punkte, 33,52 Euro*)

Nr. 4785 GOÄ: Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten, je Sonde (300 Punkte, 20,11 Euro*)

* jeweils 1,15-fach
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